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AGB

1.

  • 1.1
  • Alle Lieferungen und Dienstleistungen der Firma “PrimeTech” erfolgen ausschliesslich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen AGB abweichende Re-gelungen gelten nur dann, wenn diese von “PrimeTech” ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

  • 1.2
  • “PrimeTech” ist nicht verpflichtet, den AGB der Vertragspartner zu widersprechen. Dies auch dann nicht, wenn in diesen AGB die Gültigkeit derselben ausdrückliche Bedingung genannt wird.

  • 1.3
  • “PrimeTech” Übernimmt keine Verantwortung für Daten etc. die im Verlauf eines Supports oder einer neu Installation verloren gehen.

    2.

  • 2.1.
  • Massgeblich sind die in der Auftragsbestätigung / Rechnung angeführten Preise.Der Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Wen dies auf der Rechnung nicht ausdrücklich angegeben wird.

  • 2.2.
  • Aufgrund von schwankenden Wechselkursen und volatiler Einkaufsmärkte behalten wir uns vor, die in der Preisliste aufgeführten Preise jederzeit anzupassen. Mögliche Preisänderungen werden rechtzeitig vor Auftragsaus-führung mitgeteilt.

    3.

  • 3.1.
  • Alle Dienstleistungen und Verkäufe sind in der Regel Bar zu bezahlen, ausser anders vereinbart, dann aber mit einer Zahlungsziel von 10 Tage netto.

  • 3.2.
  • Nach erfolgtem Mindestumsatz (vg. 3.1) räumt “PrimeTech” jedem Kunden ein Kreditlimit ein. Die Beurteilung der Höhe des einzuräumenden Kreditlimits obliegt ausschliesslich “PrimeTech”. Die Firma “PrimeTech”stützt sich dabei auf die Zahlung-skraft des Kunden.

  • 3.3.
  • Nach Einräumung eines Kreditlimits erfolgt der Warenversand auf Rech-nung mit dem Zahlungsziel 10 Tage netto.

  • 3.4.
  • Eine Ausweitung des Zahlungsziels muss mit der Buchhaltung von Computer Broker direkt abgesprochen werden.

  • 3.5.
  • “PrimeTech” hat das Recht, Lieferungen wegen Zahlungsverzögerun-gen auszu-setzen. Zusätzlich behält sich “PrimeTech” vor, ein Kreditlimit zu reduzieren bzw. die Ausliefer-ung per Nachnahme.

  • 3.6.
  • Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund der Rechnung zustehenden Forderungen, Eigentum von “PrimeTech” ( Eigen-tums - Vorbehalt )

  • 3.7.
  • “PrimeTech” nimmt sich das Recht, Namen von Kunden, welche un-rechtmässig im Besitz von nicht bezahlten Kaufgegen-ständen bleiben, an Partnerfirmen, der Creditreform, sowie an Mitbewerber weiterzugeben. (Blacklist)

  • 3.8.
  • Verzug Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach bzw. verzichtet er auf einen begründeten Einwand, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzug-szinsen von 6% zu bezahlen. Verzug tritt auch ein, wenn ein Teilbetrag der Rechnung bestrit-ten wird und der unbestrittene Teil nicht bezahlt wird oder wenn “PrimeTech” den Einwand des Kunden als unbegründet zurückgewiesen hat. “PrimeTech” ist berechtigt, pro Mahnung CHF 30 Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat “PrimeTech” für sämtliche Kosten, die “PrimeTech” durch den Zahlungsverzug entstehen,

    4. Rücksendungen

  • 4.1.
  • Die zugestellte Ware ist unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen, Lieferfehler, Beschädigungen oder unvollständige Lieferungen sind „PrimeTech“ sofort zu melden. Beschädigung der eines Computers oder Fehlen im System ebenfalls.

  • 4.2.
  • Grundsätzlich wird nur nach Absprache und in Ausnahmefällen Ware zurückgenommen. Diese muss original verpackt und ungeöffnet sein. Peripherie, Notebooks, PC-Systeme und Software sind generell von einer Rückgabe ausgeschlossen.

    5. Garantieabwicklung

  • 5.1.
  • Garantie und Haftung Die möglicherweise noch vorhandene Herstellergarantie entfällt bei Reparaturen. Von Seitens „PrimeTech“ werden 3 Monate Garantie auf die reparierten Teile gegeben. Von dieser Garantie explizit ausgeschlossen sind Schäden infolge von: fallen lassen, Stürzen aller Art, Stössen, Schlägen, Kollisionen, Druck, Hitzeeinwirkung, längere Sonneneinstrahlung, Kälteein-wirkung, Flüssigkeiten, Schmutz, Staub, Dreck, Schlamm sowie Schäden durch Selb-streparaturversuche durch den Käufer. „PrimeTech“ übernimmt im Falle von schlechter werdendem Zustand oder Datenverlust des zu reparierenden Gerätes keine Haftung. Der Abnehmer hat trotzdem allfällige Mängel spätestens 1 Tag nach Erhalt der Ware schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Datenverluste, Installationskosten, sowie für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittel-bar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entsteht, wird abgelehnt. Bei Empfang von Geräten mit Totalschaden bzw. nicht reparierbaren Defekten lehnen wir jegliche Haftung ab. Verschlechterte Zustand vor, während oder nach der Reparatur übernehmen wir keine Haftung. Oder bei Modifizierten Handys übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. (z.B. Selbstversuch Reparatur u.s.w). Nach der Reparatur könnte die Geräte eventuell ästhetisch sich verschlechtern. Bei iPads und Tablets könnte nach der Reparatur feine Spalte ergeben und somit nicht mehr 100% staubfrei.

  • 5.2
  • Wird vom Käufer eine Garantieanspruch geltend gemacht, erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Neulieferung.

  • 5.3.
  • Bei Garantieleistungen hat der Kunde den entsprechenden Nachweis anhand einer Rechnungskopie zu erbringen.

  • 5.4.
  • Alle Rücksendungen müssen frei von Transport- und Nebenkosten sein. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand (Verpackung, Zubehör, Vollständigkeit usw.) befinden. Beschädigungen, die auf eine unsachgemässe Behandlung zurück- zuführen sind, können nicht im Rahmen einer Garantieleistung abgewickelt werden.

  • 5.5.
  • Voraussersätze bei einzelnen Produktgruppen sind grundsätzlich möglich. Die Entscheidung über die Durchführung eines Vorausersatzes obliegt der Computer Broker und wird im Einzelfall entschieden.

    6. Reparatur

  • 6.1.
  • 6.1 Falls die Reparatur nach mehrmaligem Avisieren und nach einem Zeitraum von 2 Monaten NICHT abgeholt wird, gibt der Kunde sein Einverständnis für den Weiterverkauf. Repariert wird nur was vom Kunden nach Rücksprache angegeben wurde.Falls weitere Mängel bei der Reparatur gefunden werden, weisen wir den Kunden darauf hin. Der Kunde entscheidet dann selbst, ob er die Mängel beheben lassen möchte oder nicht.

    7.

  • 7.1.
  • Gerichtsstand befindet sich in Steckborn.

  • 7.2.
  • Gilt das Schweizer Recht.

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