5. Garantieabwicklung
5.1.
Garantie und Haftung Die möglicherweise noch vorhandene Herstellergarantie entfällt bei Reparaturen. Von Seitens „PrimeTech“ werden 3 Monate Garantie auf die reparierten Teile gegeben. Von dieser Garantie explizit ausgeschlossen sind Schäden infolge von: fallen lassen, Stürzen aller Art, Stössen, Schlägen, Kollisionen, Druck, Hitzeeinwirkung, längere Sonneneinstrahlung, Kälteein-wirkung, Flüssigkeiten, Schmutz, Staub, Dreck, Schlamm sowie Schäden durch Selb-streparaturversuche durch den Käufer. „PrimeTech“ übernimmt im Falle von schlechter werdendem Zustand oder Datenverlust des zu reparierenden Gerätes keine Haftung. Der Abnehmer hat trotzdem allfällige Mängel spätestens 1 Tag nach Erhalt der Ware schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Datenverluste, Installationskosten, sowie für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittel-bar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entsteht, wird abgelehnt. Bei Empfang von Geräten mit Totalschaden bzw. nicht reparierbaren Defekten lehnen wir jegliche Haftung ab. Verschlechterte Zustand vor, während oder nach der Reparatur übernehmen wir keine Haftung. Oder bei Modifizierten Handys übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. (z.B. Selbstversuch Reparatur u.s.w). Nach der Reparatur könnte die Geräte eventuell ästhetisch sich verschlechtern. Bei iPads und Tablets könnte nach der Reparatur feine Spalte ergeben und somit nicht mehr 100% staubfrei.
5.2
Wird vom Käufer eine Garantieanspruch geltend gemacht, erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Neulieferung.
5.3.
Bei Garantieleistungen hat der Kunde den entsprechenden Nachweis anhand einer Rechnungskopie zu erbringen.
5.4.
Alle Rücksendungen müssen frei von Transport- und Nebenkosten sein. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand (Verpackung, Zubehör, Vollständigkeit usw.) befinden. Beschädigungen, die auf eine unsachgemässe Behandlung zurück- zuführen sind, können nicht im Rahmen einer Garantieleistung abgewickelt werden.
5.5.
Voraussersätze bei einzelnen Produktgruppen sind grundsätzlich möglich. Die Entscheidung über die Durchführung eines Vorausersatzes obliegt der Computer Broker und wird im Einzelfall entschieden.